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§278a Bedroht der Staat die kritische Zivilgesellschaft? Seit dem Jahr 2004 wird die Tierschutzbewegung auch von den Mächtigen im Land ernst genommen: damals wurde in einer konfrontativen – aber LEGALEN – Kampagne gegen den Widerstand der Regierung das Bundestierschutzges etz und das Legebatterieverbot durchgesetzt. Letzteres tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft und bedeutet das Ende einer sehr großen und mächtigen Industrie. Aber auch die Tierversuchsindustr ie, die Jägerschaft und die Pelzindustrie fanden sich zunehmend unter Druck durch engagierte Individuen, die auch von Firmen ethische Standards einforderten. Die Reaktion war jahrelange Bespitzelung, dann die Gründung einer Sonderkommission, der Große Lauschangriff, 23 Hausdurchsuchungen mit gezogener Waffe und 104 Tage Untersuchungshaft für 10 TierschützerInnen. Alles mit der Begründung, es würde sich bei 6 Tierschutzvereinen und 38 den polizeilichen Zwangsmassnahmen unterworfenen Personen um eine große kriminelle Organisation handeln, die nach §278a StGB erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft auszuüben versucht. Ist §278a eine Bedrohung für politisches Engagement in Österreich oder war die Polizeiaktion gerechtfertigt? Referent: DDr. Martin Balluch – VGT Dienstag, 18. November 2008, 19:00 SoWi Fakultät, Hörsaal 3 Universitätsstraße 15, Innsbruck
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